bedingungen
A320-232 / 180Y seats

Allgemeinen Beförderungsbedingungen
1. Beförderung nur bei Vorlage vollständiger, gültiger Reiseunterlagen
Die Beförderung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft erfolgt nur bei - im Zuge der Abfertigung rechtzeitig erfolgter - Vorlage vollständiger, gültiger Reiseunterlagen nebst gültigem Personalausweis/Reisepass/Visum.
Dies gilt auch für mitgeführte Tiere.
Die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass der Erziehungsberechtigten bzw. Kinderausweis) gilt ebenso für Kinder und Kleinkinder.
2. Check-in
40 Minuten vor planmässigem Abflug müssen die Passagiere im Besitz ihrer Bordkarte sein.
3. Beförderung von Gepäck
Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Masse 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 20 kg je Passagier.
Bei überschreitung der Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (€ 10,00/kg one-way).
Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt.
Es wird empfohlen, den Namen und die Adresse des Fluggastes an und im aufgegebenen Gepäck anzubringen.
Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das aufgegebene Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden übersteht.
4. Nicht erlaubtes Gepäck
4.1. Der Fluggast darf folgende Gegenstände generell nicht mitführen:
- Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, Atzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind;
- Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, Grösse oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.
4.2. Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stosswaffen sowie Behälter unter Gasdruck, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, mitführen. Gleiches gilt für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art. Benzinfeuerzeuge (Zippos) sind verboten.
4.3. Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen Spielzeuggewehre (Plastik oder Metall), Katapulte, Besteck, Rasierklingen (sowohl mit Sicherheits- als auch offener Klinge), handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet werden können, Stricknadeln, grosse Sportschläger, Billard-, Snooker- oder Polostöcke und jegliche anderen scharfen Objekte transportiert werden. Dies gilt auch für Nagelscheren, -feilen und Spritzen (ausser für nachgewiesene medizinische Zwecke).
4.4. Es wird empfohlen, im aufzugebenden Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert, wie z. B. Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Laptops, Kameras, Funktelefone oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere sowie andere Wertsachen oder Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente oder Flüssigkeiten zu befördern. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck einen oder mehrere im Absatz aufgeführten Gegenstände enthält, übernehmen wir keine Haftung für Verlust, Zerstörung, Verspätung oder Beschädigung solcher Gegenstände. Einige Flughäfen können weitere Einschränkungen hinsichtlich der zu befördernden Gegenstände haben. In solchen Fällen gelten die Richtlinien der Flughäfen.
5. Über-/Sondergepäck
5.1. Die Beförderung von Gepäck, das die geltenden Freigepäckgrenzen gewichtsmässig überschreitet, ist entgeltpflichtig.
Jedes Sondergepäck unterliegt der Anmeldepflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anmeldung sind die Masse und das Gewicht des Sondergepäcks anzugeben.
Entscheidungsgrundlage für die Beförderung von über- und Sondergepäck sind die verfügbare Frachtraumkapazität und die Sicherheitsbestimmungen. Über- und Sondergepäck kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden.
5.2. Sportgepäck ist Sondergepäck und muss jeweils gesondert verpackt werden. Wir empfehlen das Sportgepäck in einer festen Verpackung aufzugeben. Es muss als solches beim Check-in erkennbar sein. Im Übrigen gelten folgende Gebühren:
| Fahrräder | 50,00 € Flat rate, Round Trip |
| Kiteboard | 50,00 € Flat rate, Round Trip |
| Golf (max. 30 kg) | 50,00 € Flat rate, Round Trip |
| Surfbretter (max. 30 kg) | 50,00 € Flat rate, Round Trip |
| Tauchausrüstung (max. 30 kg) | 50,00 € Flat rate, Round Trip |
| Andere wie Kanu, Kajak (max. 30 kg) | 50,00 € Flat rate, Round Trip |
Sportwaffen und dazugehörige Munition und alle Gegenstände, die ihrer Äusseren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgef?hrlichen Stoffen erwecken, sind vor Reiseantritt der Fluggesellschaft anzuzeigen.
Folgendes Sonder-/Sportgepäck muss nicht angemeldet werden und wird kostenlos befördert, wenn es als separates Gepäckstück nicht schwerer als 20 kg ist. Es wird nur ein Sonder-/Sportgepäckstück je Passagier akzeptiert.
Skisport (1 Paar Ski oder ein Snowboard und Skischuhe oder 1 Skibob je Passagier) Kinderwagen/-buggies und Kindersitze.
5.3. Die Mitnahme eines (1) Rollstuhls je behinderten Fluggast ist möglich und bei Buchung mitzuteilen. Motorbetriebene Rollstühle können nur mit Einschränkungen befördert werden. Sie sind in einem Zustand aufzugeben, der die sichere Verladung und den Transport des Rollstuhls gewährleistet.
5.4. Die Beförderung von Tieren ist entgeltpflichtig und nur mit Chipimplantant moeglich. Die Tiere müssen in einem geeigneten und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde.
Die Fluggesellschaft berechnet für eine Beförderung eines Tieres in der Kabine (max 55 x 40 x 20 cm, bis 6 kg Gewicht) - 50,00 € Flat rate, Round Trip (25,00 € One way).
Die Beförderung im Frachtraum wird auf die Freigepäckgrenze angerechnet, ansonsten gelten die Übergepäckraten 10,- € one way.
Übergepäck von mehr als 10 kg und Sondergepäck wird koordiniert von:
AHS Aviation Handling Services GmbH (Bremen)
Air Via Koordination
Die Fluggesellschaft darf pro Flug jeweils nur zwei (2) sehbehinderte Fluggäste zusammen mit jeweils einem Blindenhund im Fluggastraum transportieren.
6. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen
Es wird empfohlen, Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht fliegen zu lassen.
Kleinkinder reisen auf dem Schoss ihrer Erziehungsberechtigten oder Begleitperson. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung ist vom 5. Geburtstag bis zum 12. Geburtstag möglich, sofern die unbegleiteten Kinder vorher angemeldet und die Anmeldung durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde (30,00 € pro Strecke).
Kinder ab dem 5. Geburtstag und bis zum 12. Geburtstag gelten auch dann als unbegleitet, wenn eine Begleitperson noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Unbegleitete Kinder werden befördert, wenn bei der Abfertigung ein offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild oder das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Kopie desselben vorliegt.
Bei der Abfertigung muss der Abholer/Betreuer des Kindes am Bestimmungsflughafen angegeben werden.
Die Erziehungsberechtigten/Betreuer müssen bis zum Abflug am Flughafen verweilen. Entscheidend ist das Alter des Kindes beim Antritt des Rückfluges.
7. Beförderung von Schwangeren
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwendung gesundheitlicher Schäden bei werdenden Müttern gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Bis 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin befördert die Fluggesellschaft Schwangere ohne Flugtauglichkeitsbescheinigung; die Fluggesellschaft kann die Vorlage des Mutterpasses zum Nachweis darüber verlangen, dass die 35. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist.
Ab 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist eine Beförderung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Bestimmungen sind auch im Hinblick auf das Datum eines möglicherweise vorgesehenen Rückfluges zu beachten.
8. Elektronische Geräte
Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung jeglicher privater elektronischer Geräte während des Starts und der Landung untersagt. Die Benutzung von Funktelefonen ist während des gesamten Fluges nicht gestattet. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter gestattet.


